Explosionsschutz in der Automobilentwicklung
Die Ausbildung der Grundlagen Explosionsschutz – Fachbereich Automobilentwicklung vermittelt alles, was Sie im Umgang mit gasführenden Anlagen für Ihr Unternehmen wissen müssen.
Sie erhalten den vollen Überblick zu den geltenden Normen, Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen. Arbeiten sich mit uns zusammen durch zahlreiche Dokumente an denen Sie hinsichtlich Gesetzeslage und Versicherungsschutz nicht vorbeikommen.
Anhand zahlreicher Anwendungsbeispiele zu den Vielfältigen Sicherheitseinrichtungen, sei es für Fahrzeuge aber auch für deren Prüfstätten, nehmen Sie fundiertes Wissen mit zurück an ihren Standort.
Alle Inhalte werden durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen vermittelt. Sie tauschen sich zudem mit der, bei der Paul Nutzfahrzeuge GmbH eingesetzten, verantwortlichen Gasfachkraft über die alltäglichen Herausforderungen aus. Ein unmittelbarer Wissenstransfers aus erster Hand – direkt bei einem renommierten Fahrzeugbauer und Pionier im Bau von Wasserstoff-betriebenen Fahrzeugen.
Der Schulungsstandort Albersdorf bietet hier die optimalen Voraussetzungen durch das Vorhandensein einer Prüfhalle für Wasserstofffahrzeuge und den gegenwärtigen Fahrzeugbau.
Schulungsinhalte zusammengefasst:
- Normen und Vorschriften
- Hierarchie der Rechtsvorschriften
- Dreiwertigkeit technischer Regeln und Auslegung allgemein anerkannter Regeln der Technik
- Überblick anzuwendender Gesetze und Verordnungen, insbesondere GefStoffV und BetrSichV
- Wiederkehrende Prüfungen an Gasanlagen
- Anforderungen an Prüfsachverständige und zur Prüfung befähigte Personen gem. BetrSichV / BImSchG
- Zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203
- Anzuwendende Regeln der Technik, insbesondere:
- TRGS 700 – Reihe (Explosionsschutz)
- Erklärung von Fachbegriffen inkl. Anwendungsbeispielen
- Regelwerk Gasantriebssysteme und Werkstatttätigkeiten
- Abweichungen von Regeln der Technik
- Zoneneinteilung und Restmengenbetrachtung
- Boil-Off Raten und Sicherheitsbetrachtung
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- STOP-Prinzip
- Primärer, Sekundärer, Tertiärer Ex-Schutz
- Das Explosionsschutzdokument
- Aufbau einer Sicherheitsorganisation im Unternehmen
- Unternehmerpflichten und Bestellung von Fachkräften (verantwortliche Gasfachkraft)
- Notfallkonzept
- Wechselwirkungen Gasantriebs- und HV-Systeme
- Besonderheiten am Prüfstand
- Fachlicher Austausch und Gruppendiskussion mit verantwortlicher Gasfachkraft
- Begehung der Prüfhalle für Wasserstoffsysteme am Standort Albersdorf
Dauer:
3 Tage mit insgesamt 24 Unterrichtseinheiten
Abschluss:
Prüfung und Fachkundenachweis in Form eines Zertifikates und Dokumentation.
Termine:
Individuell auf Anfrage.
Teilnehmerzahl:
Keine Mindestteilnehmerzahl
Voraussetzungen:
- Staatlich geprüfter Techniker/ staatlich geprüfte Technikerin
- Industriemeister / Industriemeisterin
- Handwerksmeister / Handwerksmeisterin
- Diplomingenieur / Diplomingenieurin
- Bachelor oder Master
Schulungsart:
Präsenzschulung